Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.632 Anfragen

[AnwaltOnline - Familienrecht November  2001]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht November  2001]

************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht               November 2001 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
************************************************************
Sie erhalten diesen newsletter, weil:
1) Sie ihn bei uns abonniert haben
2) jemand Ihre email-Adresse mißbraucht hat
3) jemand Ihnen eine Kopie dises newsletters zugesendet hat
Wie dieses Abonnement zu kündigen ist, steht am Ende dieser
email. Dieser Newsletter ist 100%ig opt-in.
AOL-Freundliche Links! Unter den normalen Links finden Sie
einen AOL-Link, da es AOL Benutzern sonst nicht möglich ist,
durch einen Klick die angegebenen Links zu verwenden.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Neues bei AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Die Eltern haben das Haus gebaut - die Gemeinschaft
   scheitert.
Errichten die Partner einer nicht ehelichen Lebensge-
meinschaft ein Haus zur gemeinsamen Wohnung auf dem Grund-
stück eines der beiden und tragen die Eltern des anderen
Partners in erheblichem Maße zu dem Hausbau bei, so kann
diesen Eltern bei Scheitern der Lebensgemeinschaft nach den
Grundsätzen des Wegefalls der Geschäftsgrundlage ein Aus-
gleichsanspruch gegen den Eigentümer des Hausgrundstücks
zustehen und zwar auch dann, wenn der Beitrag der Eltern
zum Hausbau überwiegend in Arbeitsleistungen besteht.
OLG Koblenz, Urteil v. 20.2.2001 - 3 U 530/99
Quelle: NJW 2001, 2480
>> Schwiegereltern: Vorsicht bei Schenkungen!
Der Schwiegermutter steht gegen den Schwiegersohn nach
Scheitern der Ehe kein Ausgleichsanspruch zu, wenn die zum
Erwerb der Ehewohnung bestimmte Zuwendung an die Eheleute
bei Vorausschau dieser Entwicklung allein an die Tochter
erfolgt wäre.
Auch wenn die Zuwendung allein an die Tochter erfolgt ist
und diese das Geld in den gemeinsamen Erwerb der Ehewohnung
eingebracht hat (sog. Kettenzuwendung) findet ein Ausgleich
unter den geschiedenen Eheleuten grundsätzlich nur im Rahmen
des Zugewinnausgleichs statt.
OLG Köln, Urteil v. 7.2.2001 - 13 U 125/00
Quelle NJW 2001, Heft 41, VIII
>> Verzicht nicht zu Lasten des Sozialamts
Bei notariell vereinbartem beiderseitigen Unterhaltsverzicht
für den Fall einer rechtskräftigen Scheidung, auch bei Not-
bedarf, kann Sittenwidrigkeit (und damit Nichtigkeit der
Verzichtsvereinbarung) nicht schon dann angenommen werden,
wenn sie eine Belastung des Sozialhilfeträgers zur Folge
hat. Sittenwidrigkeit kann jedoch angenommen werden, wenn
sich die Parteien im Zeitpunkt der notariellen Vereinbarung
der Sozialhilfebedürftigkeit einer der beiden Parteien
bewusst gewesen sind.
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.8.2000 - 2 WF 29/00
Quelle: NJW 2001, 1217
>> Lange Trennungszeit reicht für die unbillige Härte nicht
Auch bei einer relativ langen Trennungszeit müssen noch
besondere Umstände hinzutreten, die das Ergebnis des Ver-
sorgungsausgleichs nach § 1587a I BGB als grob unbillig
erscheinen lassen.
Im entschiedenen hatte der ausgleichpflichtige Ehemann die
Scheidung erst nach 14-jähriger Trennung herbeigeführt.
Darin allein sah das Gericht keine ausreichenden Gründe für
den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder die Minderung
des "normal" errechneten Ergebnisses.
OLG Bamberg, Beschluss v. 20.6.2000 - 7 UF 73/00
Quelle: NJW 2001, 1222
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
 >> Was wird aus dem Hausrat bei Trennung oder Scheidung?
    Allgemeines zur gerichtlichen Auseinandersetzung über
    Hausrat
Gerichtliche Auseinandersetzungen über den ehelichen Hausrat
gehören zum Langwierigsten und Unerfreulichsten, was im Lauf
eines Scheidungsverfahrens oder in seinem Vorfeld passieren
kann. Bei einer einverständlichen Scheidung nach § 1566 BGB
verlangt das Gesetz, dass sich die Ehegatten zuvor u.a. auch
über den ehelichen Hausrat geeinigt haben (§ 630 I Nr. 3
ZPO). Es reicht die übereinstimmende Versicherung der Ehe-
gatten, dass "der eheliche Hausrat nach dem gegenwärtigen
Besitzstand verteilt worden ist und gegenseitige Ansprüche
auf Herausgabe, Eigentumsübertragung oder Wertausgleich
nicht bestehen".
Dagegen ist es bei einer streitigen Scheidung jederzeit
möglich, die Hausratsverteilung durch entsprechenden Antrag
an das Familiengericht zur Verbundsache zu machen, mit der
Folge, dass damit grundsätzlich über Scheidungsantrag und
Hausratsverteilung gemeinsam entschieden werden muss. Der
Scheidungsausspruch kann dadurch u.U. auf unabsehbare Zeit
verzögert werden; eine Trennung der Verfahrensteile ist nur
ausnahmsweise möglich (§ 628 ZPO).
Eine gerichtliche Hausratsverteilung setzt i.a. voraus, dass
eine Bestandsliste der Hausratsgegenstände erstellt und
bzgl. jedes einzelnen Gegenstandes die Eigentumsverhältnisse
und der Wert ermittelt werden. Dies ist bei einem Streit der
Ehegatten über diese Punkte oft nahezu unmöglich, zumal die
getrennt lebenden Ehegatten regelmäßig schon darüber uneinig
sind, welche Gegenstände überhaupt noch in der Ehewohnung
vorhanden und welche daraus entfernt worden sind.
Wer also Wert auf eine zügige Ehescheidung legt, sollte es
tunlichst vermeiden, dass im Scheidungsverfahren auch die
Hausratsauseinandersetzung behandelt wird.
Die Vorschriften über die Hausratsauseinandersetzung gelten
nicht für Gegenstände, die keine Hausratsgegenstände sind.
Solche Gegenstände kann der Eigentümer von jedem, also auch
dem Ehepartner herausverlangen, es sei denn, dass der
Besitzer ein besonderes Besitzrecht, z.B. auf Grund eines
Miet- oder Leihvertrags hat. Der Wert dieser Gegenstände
wird, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zu-
gewinngemeinschaft leben, beim Zugewinnausgleich berück-
sichtigt.
Für Streitigkeiten der Ehegatten, die persönliche Gegen-
stände betreffen, sind nicht die Familiengerichte, sondern
die allgemeinen Zivilgerichte zuständig. Dies sind bis zu
einem Streitwert von 10.000 DM die Amtsgerichte, darüber die
Landgerichte.
Bei AnwaltOnline - Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
Was ist Hausrat? und Wem gehört der Hausrat?
AnwaltOnline-Direkt
Um ein Thema vorzuschlagen,
mailto:decide-FR@anwaltonline.com
************************************************************
*3* Neues bei AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Familienrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Betreuungsrechtes und des Reisrechtes erhalten
   Sie umfangreiche kostenfreie Informationen.
   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   BeratungOnline
   Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Damit entgeht Ihnen nichts mehr.
   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.
   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com
    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-FR-news@anwaltonline.com
    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-FR-news@anwaltonline.com
    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com
    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2001 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant